Privatpatienten


Sie sind Privatpatient und haben ein Privatrezept für Ergotherapie erhalten? Melden Sie sich bei uns und am Telefon kann Ihnen schon der Honorarsatz für die Behandlung genannt werden. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse wie hoch die Kosten der Übernahme und ihr Eigenanteil sind. Sie erhalten vor Beginn der Therapie einen Privatvertrag mit dem Honorarsatz. Diesen können wir Ihnen gern schon im voraus postalisch zukommen lassen. 

Am Ende der verordneten Behandlungen erhalten Sie die Rechnung sowie die Verordnung. Beides können Sie dann bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.