Hausbesuche


Wenn der persönliche Besuch in der Praxis aufgrund vom körperlichen oder geistigen Zustand nicht möglich ist, kann der Arzt einen Hausbesuch verordnen. Dieser kann bei Ihnen im häuslichen Umfeld oder in einer Wohneinrichtung sowie in Pflegeheimen stattfinden.


Ihre Krankenkasse übernimmt somit die Kosten hierfür, sofern es auf der Verordnung gekennzeichnet ist. Bei Privatpatienten wird dieses im Behandlungsvertrag geregelt, der vor der Behandlung unterschrieben wird.